Kreis Plön: Zustand der Knicks sehr gut

(31.03.2017) Die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Plön bescheinigt den Knicks im Kreis bis auf wenige Ausnahmen einen sehr guten Zustand. Dies erklärte der stellvertretende Landrat, Werner Kalinka, am 30.03.2017 im Plöner Kreistag. "Im Kreis Plön gibt es seit Jahren kaum Verstöße gegen die Knickschutzvorschriften", so der stellvertretende Landrat Kalinka. Durch das neue Landesnaturschutzgesetz vom 27. Mai 2016 wurden die Knicks zu gesetzlich geschützten Biotopen erklärt. Zudem wurde durch den sogenannten Knickerlass, den seit Januar 2017 neu gefassten Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz, der Schutz erheblich verbessert. Kalinka: "Den circa 4.400 Kilometern Knick im Kreis, von denen die UNB ausgeht, geht es also gut."

Entsprechend der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz vom
20. Januar 2017 ist es unter Nr. 6 vorgesehen, dass die UNB regionale Knickschutzprogramme zu entwickeln haben. Das Knickschutzprogramm des Kreises läuft seit 2015 mit gutem Erfolg. Es werden neue Knicks angelegt und bestehende in ihrem Zustand verbessert. Die Maßnahmen aus diesem Programm werden aus Ersatzgeldern bezahlt.
Es wurden von 2015 bis 2016 insgesamt 1118 Meter Knicklücken bepflanzt, 1055 Meter Knick ebenerdig neu angelegt, 25 Stieleichen als potentielle Überhälter gepflanzt und 4300 Meter Wildschutzzaun gezogen. Insgesamt wurden für die Maßnahmen 57.373 Euro aus Ersatzgeldern aufgewendet.
Für 2017 ist bereits eine Neuanlage mit 600 Metern Knickneuanlage mit Wall in der Planung. Ersatzgelder sind keine Haushaltsmittel des Kreises, sondern Einnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
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