Peetz und Schildknecht: Neues Schulgesetz verursacht auch neue Kosten für den Kreis!

(16.09.2013) Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Kooperationsmöglichkeiten der Gemeinschaftsschulen im vorliegenden Schulgesetzentwurf mit den in Kreisträgerschaft befindlichen Gymnasien und dem Regionalen Berufsbildungszentrum (BBZ Plön) statt flächendeckend neue Mini-Oberstufen einzurichten. Jedoch wird es diese Kooperationen nicht zum Nulltarif geben.

"Die Landesregierung lastet den Kommunen und den Kreisen als Schulträgern neue Kosten auf", kritisiert ihr bildungspolitischer Sprecher Tade Peetz, "denn weder die Räumlichkeiten neuer Oberstufen noch die so genannter Kooperationsschulen werden vom Land finanziell gefördert."


"Hintergrund ist die zu erwartende steigende Schülerzahl an den betreffenden Schulen, denn die Kooperation von (Gemeinschafts-)Schulen ohne Oberstufe mit Schulen mit Oberstufe oder Beruflichen Gymnasien kann insbesondere bei den aufnehmenden Schulen zusätzliche Kosten auslösen", ergänzt der finanzpolitische Fraktionssprecher Malte Schildknecht.

"Im Falle einer Kooperationsvereinbarung haben die Schülerinnen und Schüler bei Erfüllung der allgemeinen schulischen Leistungsvoraussetzungen nach dem neuen Schulgesetz einen Anspruch auf Zugang zur Oberstufe bzw. zum Beruflichen Gymnasium der Kooperationsschule. Gleichzeitig müssen diese Schulen aber bei der Aufnahme unverändert das Leistungsprinzip beachten, so dass kein Schüler von einer anderen Schule mit besseren schulischen Leistungen zugunsten eines Schüler von der Kooperationsschule abgelehnt werden darf", so Peetz weiter.

Diese Sach- und Rechtslage kann dazu führen, dass an Schulen mit Oberstufe bzw. an Beruflichen Gymnasien als Kooperationsschulen im Sinne von § 43 Abs. 6 des Schulgesetzes spürbar mehr Schülerinnen und Schüler als bislang beschult werden müssen. Hierdurch kann insbesondere zusätzlicher Personal- und Raumbedarf entstehen.

Schildknecht kritisiert dabei insbesondere die Weigerung der Landesregierung, zur Umsetzung des Schulgesetzes Finanzmittel zur Verfügung zu stellen : "Einem Ausgleichsanspruch der kommunalen Schulträger gegenüber dem Land im Sinne des Konnexitätsgrundsatzes hat das Bildungsministerium schon einmal vorsorglich eine Abfuhr erteilt."

"Diese Pläne werden den Kreis Plön als Schulträger vor dem Hintergrund der gekürzten Landesmittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziell hart treffen, wenn der Gesetzentwurf nicht entsprechend geändert wird – hier muss dringend nachgebessert werden", fordern Peetz und Schildknecht abschließend.
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