Kreis bekommt Beauftragten für Menschen mit Behinderung

(21.06.2019) Auf Initiative der CDU mit Unterstützung der SPD, FDP und UWG hat der Plöner Kreistag beschlossen, zum 1. Januar 2020 eine(n) ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu berufen. In seiner Rede zur Begründung hob Kreistagsabgeordneter Werner Kalinka MdL hervor, der Beauftragte solle Ansprechpartner wie Ideengeber sein. Wichtig sei auch, Hinweise aus dem praktischen Leben zu geben. Zu seiner der genauen Aufgabenstellung soll der Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales einen konkreten Vorschlag erarbeiten. Kalinka: "Der Beschluss stärkt die Interessen der behinderten Bürgerinnen und Bürger."

Der Beschluss, der mit 34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen gefasst wurde, lautet:

Zum 1. Januar 2020 wird Im Kreis Plön die Position einer/es ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Seine Aufgabenstellung soll sich an denen orientieren, wie sie in anderen Kreisen, zum Beispiel Rendsburg-Eckernförde oder Segeberg, definiert sind. Dies sind insbesondere

  • Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,

  • Beratung der Verwaltung bei Durchführungen von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,

  • Förderung der Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen,

  • Aufzeigen von Möglichkeiten, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu verbessern,

  • Koordinierung der Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer im Kreis tätigen Organisationen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen,

  • Zusammenarbeit und Austausch mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie anderer Kreise und kreisfreien Städte und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen,

  • Ansprechpartner für Unternehmen, Selbsthilfegruppen und Verbände im Hinblick auf die berufliche Integration,

  • regelmäßiger Bericht an den Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales.


Der Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales wird gebeten, dem Kreistag einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine Bestellungssatzung im Kreis Plön vorzulegen und den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in die Sitzung einzuladen.
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